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Als Inventur bezeichnet man die Erfassung und Bewertung aller Vermögensgegenstände und Schulden zum Abschlussstichtag. Die Inventur ist nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Inventur (GoI) durchzuführen. Das Ergebnis der Inventur ist das Inventar.
Es werden verschiedene Inventurverfahren angewandt:
- Stichtagsinventur
Die Stichtagsinventur ist eine Form der Inventur, bei der die Bestandsaufnahme am Abschlussstichtag erfolgt. Fällt der Abschlussstichtag auf einen arbeitsfreien Tag, so kann die Stichtagsinventur auch an einem Tag davor oder danach erfolgen.
- permanente Inventur
Bei der permanenten Inventur findet die Inventur nicht zu einem bestimmten Stichtag, sondern vielmehr über das Haushalts- bzw. Rechnungsjahr verteilt statt. Voraussetzung für eine ordnungsmäßige permanente Inventur ist eine zuverlässige Lagerbuchführung.
- verlegte Inventur
Die verlegte Inventur ist dadurch gekennzeichnet, dass die Bestandsaufnahme nicht zum Abschlussstichtag stattfindet, sondern innerhalb von drei Monaten vor oder zwei Monaten nach dem Abschlussstichtag. Die ermittelten Mengen und Werte sind dann aber auf den Abschlussstichtag fort zuschreiben bzw. zurückzurechnen.
Des Weiteren wird hinsichtlich der Art der Inventur-Durchführung unterschieden zwischen der körperlichen Inventur und der Buchinventur.
- körperliche Inventur
Bei der körperlichen Inventur werden die Vermögensgegenstände durch zählen, messen oder wiegen erfasst.
- Buchinventur
Die Buchinventur ist eine Form der Inventur, bei der die Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mittels buchhalterischen Aufzeichnungen (z.B. Belege) erfasst werden.
Die Inventur in der Warenwirtschaft ist eine Form der körperlichen Inventur.
Hinweis: Mandantenübergreifende Lagerbestandsspeicherung |
Bei mandantenübergreifender Lagerbestandsspeicherung gibt es nur einen Mandanten, in dem die Inventur gebucht wird. Bei nachfolgender Reorganisation ist dieser Mandant dann immer der erste, der reorganisiert wird. |